Herzlich Willkommen
Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte rund um den Energiepass oder Energieausweis.
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| Leistungen für Wohngebäude |
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Verbrauchsausweis |
Bedarfsausweis |
| Preis (inkl. MwSt.): |
45,00 EUR |
75,00 EUR |
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| Leistungen für Nichtwohngebäude |
| Preis (inkl. MwSt.): |
95,00 EUR |
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| Zusatzleistungen |
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Verbrauchsanalyse * |
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kostenfrei |
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Für Mischgebäude (d. h. Objekte mit Wohn- und Nichtwohnanteil) müssen zwei separate Energieausweise angefordert werden.
Der Preis errechnet sich bei Mischgebäuden somit aus der Summe der jeweiligen einzelnen Energieausweise.
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Nach Ihrer Bestellung und der Erstellung durch einen unserer Energieberater bekommen Sie Ihren Energieausweis binnen kurzer Zeit per Post zugesandt.
Bezahlung erfolgt per Rechnungsstellung.
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Vergleichsanalyse: Nach Eingabe Ihrer Daten haben Sie die Möglichkeit, Ihr Objekt mit einer Vielzahl von ähnlichen Gebäuden anhand von Heizungs-, Strom-, und Wasserverbrauchswerten zu vergleichen.
Für diese Leistung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
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Am 01.10.2007 ist die Energieeinsparverordnung 2007 in Kraft getreten.
Zu den Neuerungen zählt u. A. die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand.
Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.
In Zukunft brauchen Sie einen Energieausweis/Energiepass, sobald Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten.
Wie wir alle vom Auto die Schadstoffklassen kennen, unterscheidet der Energieausweis/Energiepass nach Effizienzklassen bzw. beziffert den Primärenergieaufwand.
Der Energieverbrauchskennwert sagt aus, wie hoch der jährliche Energiebedarf des Gebäudes in kWh je m² ist.
In Abhängigkeit von der Anlagentechnik wie Beheizung, Warmwasserbereitung und Belüftung sowie des verwendeten Energieträgers (Heizöl, Erdgas, Strom, Kohle etc.) ergibt sich daraus der Primärenergiebedarf, der schließlich die Schadstoffklasse des Gebäudes wiedergibt.
Über diesen Kennwert kann der Käufer/Mieter im Vorfeld erfahren, ob das Objekt dem neusten Energiestandard entspricht.
Was wiederum erkennen lässt, welche Energiekosten auf den Mieter/Käufer zukommen werden.
Die EnEV sieht die Erstellung von Energieausweisen grundsätzlich als Bedarfsausweis vor, ermöglicht aber für eingeschränkte Gebäudekategorien auch den Verbrauchsausweis.
Während beim bedarfsorientierten Energieausweis das Gebäude nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der verwendeten Anlagentechnik beurteilt wird, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch von mindestens 3 zurückliegenden Jahren wieder.
Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert nicht nur Daten zum Energieverbrauch, sondern beziffert auch, unter Berücksichtigung des verwendeten Energieträgers, den Primärenergiebedarf.
Von allen fachlichen Organisationen wird der bedarfsorientierte Energieausweis empfohlen.
Der vollständige und gültige Energieausweis/Energiepass muss Modernisierungsvorschläge enthalten.
Die Modernisierungs-Tipps zeigen dem Eigentümer sinnvolle und wirtschaftliche Möglichkeiten die Betriebskosten zu senken, die Umweltfreundlichkeit zu verbessern und den Wert der Immobilie nachhaltig zu steigern.
Betrachten Sie den Energieausweis/Energiepass nicht als lästiges Übel, sondern vielmehr als Chance für Ihr Gebäude.
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In welchen Fällen ist ein Energieausweis Pflicht?
1. Neubauten: Einen Energieausweis benötigen Neubauten.
Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm wenn er zugleich Eigentümer des Gebäudes ist, oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Bedarfsausweis für das fertig gestellte Gebäude vorgelegt wird.
2. Vermietung und Verkauf: Einen Energieausweis benötigen Eigentümer, wenn sie ihr Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen.
Sie sind verpflichtet bei Nachfrage dem interessierten Käufer bzw. Mieter den Energieausweis zugänglich zu machen.
Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis.
3. Nichtwohngebäude: Einen Energieausweis benötigen Gebäue mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden.
In solchen Gebäuden muss ein Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.
Ausnahme: Baudenkmäler benötigen keinen Energieausweis.
Energieeinsparung
Auch wenn das Gebäude nur von Ihnen genutzt wird und Sie keine Modernisierung vorhaben, ist der Energieausweis dennoch ein sehr sinnvolles Instrument.
Sie erhalten einen Überblick zur aktuellen energetischen Situation und zum möglichen Einsparpotential.
Bei sehr vielen Gebäuden ist ein Einsparpotential im Bereich der Energiekosten z.B. bei der Heizung um 60 % und mehr möglich.
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Bis einschließlich zum 30. September 2008 bestand generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis.
Seitdem gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.
Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.
In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.
Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.
Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
- Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird.
- Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig.
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Wird ein Energieausweis ausgestellt, entstehen aus den Ergebnissen keine unmittelbaren Sanierungsverpflichtungen.
Allerdings ist es offensichtlich, dass bei Vermietung und Verkauf von Gebäuden der Energieausweis künftig eine sehr wichtige Rolle spielt.
Ob eine alte Heizungsanlage ausgetauscht werden muss, ist in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Die EnEV ist auch die rechtliche Grundlage für den Wärmeschutz von Gebäuden.
Zusätzlich können im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energieausweises an einem Gebäude Sanierungspotenziale diagnostiziert werden.
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Zur Finanzierung von energetischen Gebäudemodernisierungsmaßnahmen gibt es eine Vielzahl an Programmen.
Der Staat gewährt Zuschussgelder wie auch zinsgünstige Darlehen für diese Maßnahmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die durchgeführten Maßnahmen klar definiert sind und für die Modernisierung eine klare Zielsetzung besteht.
Je nach Zielsetzung und Art dieser Maßnahmen sind auch Kombinationen aus Zuschussgeldern und zinsverbilligten Darlehen möglich.
Es gilt der Grundsatz: zuerst planen, dann sanieren.
Die Erfahrung zeigt, dass eine sinnvolle und wirtschaftlich durchgeführte Gebäudesanierung für den Eigentümer keine finanzielle Belastung mit sich bringt.
Unter Ausnützung der staatlichen Förderprogramme und Zuschüsse finanzieren sich diese Maßnahmen meist vollständig aus den eingesparten Energiekosten.
Zur Planung und Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen empfiehlt sich eine umfassende Energieberatung.
Die Kosten der Energieberatung werden ebenfalls bezuschusst.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Förderprogramme“.
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Eine Energieberatung umfasst die gesamte Bestandsaufnahme und das Aufzeigen der verschiedenen Möglichkeiten zur energetischen Sanierung.
Bei Neubauten wird die energetische Planung künftig zum Standard gehören.
Eine umfassende Energieberatung empfiehlt sich bei anstehenden energetischen Gebäudesanierungen fast immer, bzw, wird diese zur Inanspruchnahme der Fördermittel verlangt.
Die Energieberatung ist nach dem Energieausweis/Energiepass der nächste Schritt zur energetischen Sanierung.
Die Energieberatung besteht aus folgenden Leistungen:
- Dokumentation des Gebäudebestandes
- Ausarbeitung von Maßnahmenvarianten zur energetischen Sanierung
- Variantenvergleiche mit Kostenaufstellung, Kosten/Nutzen-Vergleich, Amortisationsberechnungen
- Festlegung der Zielsetzung der energetischen Sanierung
- Überprüfung der bauphysikalischen Auswirkungen und Verträglichkeit
- Darstellung der Finanzierungsmöglichkeiten über Fördermittel und Zuschüsse
- Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel und Zuschüssen
- Überwachung und Dokumentation der Maßnahmendurchführung
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