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Allgemeines zur Grundversorgung und Ersatzversorgung
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Nach § 36 Abs. 1 und § 38 EnWG sind die allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preise für die Grundversorgung und Ersatzversorgung von Haushaltskunden bekannt zu geben. Für die Belieferung mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung kommen die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in der jeweiligen Fassung sowie die ergänzenden Bedingungen zur GasGVV mit Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen zur Anwendung. Für die Belieferung mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung gelten die Preise des Preisblattes für die Versorgung mit Erdgas in der Grundversorgung.
Grundversorger im Versorgungsgebiet der GEO
mindestens bis 31.08.2012 ist die Gasversorgung Essingen-Oberkochen GmbH Heidenheimer Straße 35 73447 Oberkochen |
