Erneuerbares Wärmegesetz

Seit Januar 2008 gilt in Baden - Württemberg das „Erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG)“ und bundesweit seit 1.1.2009 das „Erneuerbare Energien - Wärmegesetz (EEWärmeG).

Dies bedeutet, dass alle Neubauten, die nach dem 1.1.2009 genehmigt werden, 30 % ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energieträger decken müssen. Beim Einsatz von Biogas muss dies in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk geschehen.

Der Einbau von Holzheizungen, die mechanisch beschickt werden (nur solche entsprechen dem Gesetz), ist relativ teuer und mit hohen Wartungs - und Reinigungskosten verbunden.
Außerdem wird sich auch der Holzpreis am Wärmemarkt orientieren.

Zur Lösung der Aufgaben durch das neue Gesetz bietet die GEO kostengünstige und komfortable Lösungen mit Erdgas oder Biogas:

  • Brennwertgerät mit Solaranlage
  • Mini – BHKW, z.B. Stirlingmotor
  • Gasabsorptionswärmepumpe

Alle diese Anlagen werden zusätzlich vom Staat gefördert. Die Voraussetzungen und Details können Sie unter „Förderprogramme“ herunterladen.

Wenn Sie in einem Altbau die Heizung erneuern wollen, müssen Sie 10 % des Energiebedarf aus regenerativen Energieträgern darstellen. Bevor Sie hier teure Investitionen tätigen, ist die einfachste und kostengünstigste Lösung unser Angebot, Biogas zu beziehen. Die GEO beschafft Biogas mittels Zertifikaten und gibt dieses an ihre Kunden weiter. 10 % Ihres Gasbedarfs beziehen Sie zum Biogaspreis und bekommen eine Bestätigung, dass auch genau diese Menge als Biogas produziert wurde. Diese Bestätigung müssen Sie 5 Jahre als Nachweis gegenüber dem Landratsamt aufbewahren. Damit brauchen Sie außer Ihrem Erdgasbrennwertgerät nichts zu investieren und haben dennoch dem Gesetz Genüge getan.


Brennwert plus Solar (PDF 234KB)

Gas-Wärmepumpen (PDF 66KB)

Mini-BHKW (PDF 275KB)